Wie wir funktionieren: Organigramm unserer Institution
Die Generalversammlung entscheidet über:
- die Abänderung der Satzungen
- die Aufnahme der Mitglieder oder deren Ausschluss
- die Ernennung oder Abberufung der Verwaltungsratsmitglieder
- die Ernennung der Rechnungsprüfer
- die Annahme des Haushaltes und der Jahresabschlüsse
- die Auflösung der Vereinigung.
Der Verwaltungsrat verfügt über alle Befugnisse, die zum Erreichen
des Zieles der Gesellschaft notwendig sind, außer den Befugnissen, die
ausdrücklich der Generalversammlung vorbehalten sind. Seit 1985
entsenden die Gemeinden wie auch die Öffentlichen Sozialhilfezentren je
einen Vertreter in den Verwaltungsrat.
Der Verwaltungsrat delegiert einen Teil seiner Befugnisse an
den geschäftsführenden Vorstand, der aus 9 Personen bestehend
wesentlich flexibler agieren kann als der Verwaltungsrat.
Die Abwicklung der täglichen Geschäfte liegt in der Hand der
Direktion: Kontakte mit Kunden und Lieferanten, Korrespondenz mit
Behörden, innerbetriebliche Organisation, Weiterbildung der
Mitarbeiter, usw.
Herkunft der Geldmittel
Den grössten Anteil erwirtschaftet die BW selbst (53% - Stand 2003)
Kostenaufteilung
Die Personalkosten schlagen mit 3/4 der Gesamtkosten zu Buche (Stand 2003)
|