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Wie wir funktionieren: Organigramm unserer Institution

Die Generalversammlung entscheidet über:
  • die Abänderung der Satzungen
  • die Aufnahme der Mitglieder oder deren Ausschluss
  • die Ernennung oder Abberufung der Verwaltungsratsmitglieder
  • die Ernennung der Rechnungsprüfer
  • die Annahme des Haushaltes und der Jahresabschlüsse
  • die Auflösung der Vereinigung.




Der Verwaltungsrat verfügt über alle Befugnisse, die zum Erreichen des Zieles der Gesellschaft notwendig sind, außer den Befugnissen, die ausdrücklich der Generalversammlung vorbehalten sind. Seit 1985 entsenden die Gemeinden wie auch die Öffentlichen Sozialhilfezentren je einen Vertreter in den Verwaltungsrat.

Der Verwaltungsrat delegiert einen Teil seiner Befugnisse an den geschäftsführenden Vorstand, der aus 9 Personen bestehend wesentlich flexibler agieren kann als der Verwaltungsrat.

Die Abwicklung der täglichen Geschäfte liegt in der Hand der Direktion: Kontakte mit Kunden und Lieferanten, Korrespondenz mit Behörden, innerbetriebliche Organisation, Weiterbildung der Mitarbeiter, usw.

Herkunft der Geldmittel


Den grössten Anteil erwirtschaftet die BW selbst (50% - Stand 2007)

Kostenaufteilung


Die Personalkosten schlagen mit gut 3/4 der Gesamtkosten zu Buche (Stand 2007)

     
     
     
 
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